Bildung Beratung Bethel
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PRAXIS­AN­LEI­TER­TAG­

in Bielefeld-Bethel


Aus der Praxis. Für die Praxis. Mit Ihren Themen.

 
Gute Praxisanleitung lebt vom Austausch, von neuen Impulsen und davon, gemeinsam auf die Herausforderungen des Alltags zu schauen.
Deshalb möchten wir unseren Praxisanleitung 2027 nicht einfach für Sie planen, sondern gemeinsam mit Ihnen gestalten.

Welche Themen sollten beim nächsten Praxisanleitertag unbedingt dabei sein?
Vielleicht gibt es eine Frage, die Sie und Ihr Team gerade besonders beschäftigt. Vielleicht wünschen Sie sich Anregungen für eine konkrete Situation.
Oder Sie haben ein Thema, bei dem Sie gerne erfahren möchten: Wie machen das eigentlich andere?

Dann schreiben Sie uns an bildung-beratung@bethel.de.
Oder nutzen Sie Mentimeter - klicken Sie einfach hier unter
Ihre Ideen und Wünsche für den Praxisanleitertag
Ein Stichwort oder ein kurzer Satz genügt.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
 

Nachlese PA-Tag 2026

KI in der Pflegeausbildung - Herausforderung, Chance oder Risiko?


Der 9. Praxisanleitertag „KI in der Pflegeausbildung“ fand am 21. Mai 2026 im Haus Nazareth in Bielefeld Bethel statt.

Eindrücke und Inhalte finden Sie hier - klicke auf das Bild

Nachlese PA-Tag 2024

Zukunft der Pflege: Roboter als Unterstützung, nicht als Ersatz


Der 7. Praxisanleitertag „Mensch + Technik“ fand am 28. Mai 2024 im Assapheum in Bielefeld Bethel statt.
Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Bereichen und Einrichtungen nahmen an diesem Event teil, das Inspiration und fachlichen Austausch bot.

So war der Praxisanleitertag - klicke auf das Bild.
Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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